Prinzipiell benötigen Sie für jedes ausgehändigte Rezept einen persönlichen Kontakt mit Ihrer Ärztin / Ihrem Arzt. In bestimmten Fällen weichen wir bei Dauermedikamenten, sog. Wiederholungsrezepten, davon ab. Ob dies auf Sie zutrifft, müssen Sie mit Ihrer Ärztin / Ihrem Arzt besprechen, die / der dies in Ihrer elektronischen Akte vermerken wird. Falls es absehbar ist, dass Sie Wiederholungsrezepte per Post zugeschickt bekommen wollen, hinterlassen Sie bitte hierfür bei unserer Anmeldung an Sie adressierte und frankierte Briefumschläge.
Rezepte für sehr teure Medikamente wie beispielsweise Immunglobuline oder HIV-Therapeutika können nicht per Post verschickt werden. Für die Ausstellung derartiger Rezepte ist grundsätzlich ein Arzt-Patient Kontakt erforderlich.
Grundsätzlich dürfen Rezepte nur ausgestellt werden, wenn Ihre Versichertenkarte im betreffenden Quartal bei uns eingelesen und ggf. die Praxisgebühr entrichtet wurde.
Zusendung von Rezepten per Post
Sofern Sie um die postalische Zusendung von Wiederholungsrezepten bitten, geben wir diese im Regelfall am gleichen oder aber am nachfolgenden Werktag in die Poststelle des Krankenhauses. Zu beachten ist, dass sich dadurch die Postlaufzeit um einen weiteren Tag verlängern kann.
Persönliche Abholung von Rezepten
Telefonische Rezeptanforderung: Bitte klären Sie beim Telefonat ab, ab wann das Rezept abgeholt werden kann. Anforderung per e-mail: Im Regelfall können Sie das Rezept am nachfolgenden Werktag ab 15:00 Uhr abholen.
Sofern das Rezept von einer anderen Person als Sie selber abgeholt werden soll, teilen Sie uns bitte den Namen und das Geburtsdatum der abholenden Person mit. Bei der Abholung werden wir die Person bitten, sich mit Personalausweis oder Pass auszuweisen. |